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Unser Service für Sie

Service steht bei uns an erster Stelle, dazu gehört besonders eine ausführliche Beratung in Ihrem Sinne, nicht im Sinne der Hersteller. Wir versuchen individuell auf Ihre speziellen Bedürfnisse einzugehen und eine zweckmäßige und günstige Reparturmöglichkeit zu finden, die den Wert und die Funktionstüchtigkeit Ihres Fahrzeugs erhält. Durch unsere langjährige Erfahrung in allen Marken und bei Reparaturen aller Art (Mechanik, Mechatronik, Karosserie und geführte Fehlersuche) bieten wir Ihnen jederzeit volle Kostentransparenz.

Express Service

das machen wir mal kurz

Defekte Birnen ersetzen, Flüssigkeiten, Beleuchtung oder Batterie prüfen sowie eine Unfallbegutachtung machen wir gerne zwischendurch.

Rufen Sie gerne kurz an bevor Sie vorbeikommen, um unnötige Wartezeit zu ersparen.

Urlaubscheck

Gerade wenn´s in den Urlaub geht empfehlen wir vor längeren Fahrten eine Fahrzeugdurchsicht. Dabei wird Ihr Fahrzeug Punkt für Punkt auf eine einwandfreie Betriebs- und Funktions-Sicherheit geprüft, z.B. Beleuchtung, Flüssigkeiten, Reifen checken und Fehlerspeicher auslesen. Dies gibt Ihnen die Gewissheit, verkehrssicher unterwegs zu sein. 

Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin. Gerne können Sie während des Checks auch kurz auf Ihr Fahrzeug warten!

Klimaservice

Eine intakte Klimaanlage sollte selbstverständlich sein. Dennoch fahren viele Fahrzeuge mit verdreckten Filtern und blasen Pollen und Schmutz direkt in den Fahrgastraum. Gerne checken wir die Funktionstüchtigkeit Ihrer Anlage, prüfen die Kühlflüssigkeit und setzen bei Bedarf einen frischen Filter ein.

Glasreparatur

Ein Glasschaden ist ärgerlich, sollte aber nicht auf die lange Bank geschoben werden. Schlimmstenfalls zerbricht wegen eines kleinen Steinschlags die ganze Scheibe bei einer starken Erschütterung.

In der Regel übernimmt die Teilkasko die Schadensregulierung. Steinschläge und kleinere Beschädigungen der Scheiben können von uns mit Spezialwerkzeug und Versiegelung problemlos ausgebessert werden. Das spart Zeit, Ärger und Kosten. Wir beraten Sie gerne.

Der TÜV ist am Dienstag, Donnerstag und Freitag vor Ort, während die GTÜ jeden Mittwoch verfügbar ist.

Jedes Fahrzeug, das für den Straßenverkehr zugelassen ist, muss in regelmäßigen Intervallen zur Hauptuntersuchung (HU) vorfahren. Die Hauptuntersuchungsfristen hängen dabei von der jeweiligen Fahrzeugart ab.

Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Mofas, Mopeds, Quads und Leichtkraftfahrzeuge, die nicht schneller als 45 km/h fahren dürfen.

Fristen

Ein neuer Pkw muss zum ersten Mal nach 36 Monaten (3 Jahre) zur Hauptuntersuchung. Danach ist eine TÜV-Abnahme nach jeweils 24 Monaten (2 Jahre) fällig.

Bei neuen Motorrädern schreibt der Gesetzgeber die erste Hauptuntersuchung bereits nach 24 Monaten (2 Jahren) vor. Danach sind Folgeuntersuchungen nach jeweils 24 Monaten (2 Jahren) erforderlich.

Damit Sie nicht vergessen wann der TÜV an Ihrem Fahrzeug fällig ist, erhalten Sie als unser Kunde vor Fälligkeit ein Erinnerungsschreiben.

TÜV-Fristen dürfen um maximal 2 Monate überschritten werden. In diesem Zeitraum droht Ihnen noch kein Bußgeld bei einer Fahrzeugkontrolle. Überziehen Sie diese Frist aber um mehr als zwei Monate, müssen Sie bei einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Des Weiteren wird eine vertiefte Untersuchung vorgeschrieben, die im Vergleich zur termingerechten Hauptuntersuchung 20 Prozent mehr kostet.

Zur Hauptuntersuchung muss die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitgebracht werden. Zusätzlich können eventuell vorhandene Anbaubescheinigungen oder ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile) beispielsweise für Felgen, Tieferlegung, etc., notwendig sein.

Ist die Hauptuntersuchung mehr als acht Monate überfällig, droht dem Fahrzeughalter neben dem Bußgeld auch ein Punkt in Flensburg, wenn das Versäumnis bei einer Verkehrskontrolle auffällt.

Die bei der Prüfung festgestellten Mängel müssen innerhalb eines Monats behoben werden. Anschließend muss das Fahrzeug erneut dem Prüfer vorgefahren werden.

Im Regelfall können wir eine Nachuntersuchung ausschließen, da wir Ihr Fahrzeug im Voraus umfassend überprüfen und ggf. Reparaturen durchführen, bevor es dem Prüfer vorgefahren wird.

UVV-Prüfung

Für Unternehmen gilt mindestens jährlich die Prüfung der Fahrzeugsicherheit nach der Betriebssicherheitsverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften. Diese dienen dazu, den Fahrern bzw. Bedienern den nötigen Schutz vor Unfällen, durch die in den Fahrzeugen vorhandenen technischen Systeme, zu garantieren.

Die UVV-Prüfung gilt für dienstlich bzw. gewerblich genutzte Pkw, Lkw und Busse.

Grundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung und die „Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge“ DGUV V 70. Ihr unterliegen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge.

Gerne prüfen wir Ihr Fahrzeug entsprechend den Anforderungen der Arbeits- und Verkehrssicherheit. Dazu zählen z. B. : Beleuchtung, Lenkung, Bremsen, Räder, Ladungssicherung sowie Zubehör für die Arbeitssicherheit. Die Prüfergebnisse erhalten Sie in schriftlicher Form und sind bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Festgestellte Mängel beheben wir nach Rücksprache mit Ihnen umgehend.

Die UVV-Prüfplakette an Ihrem Fahrzeug bestätigt, dass Sie Ihren unternehmerischen Pflichten nachgekommen sind und die jährliche UVV-Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Lichttest

Vor allem in der dunklen Jahreszeit ist es besonders wichtig, dass die Lichter Ihres Fahrzeugs problemlos funktionieren. Bei der Aktion Lichttest können Autofahrer im Oktober die Beleuchtung ihres Fahrzeugs kostenlos testen lassen. Schließlich fällt auf den ersten Blick oft nicht auf, dass Birnen am Auto kaputt sind.

Fahrzeugüberwinterung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug trocken, temperiert, sicher und sauber in unserer Ausstellungshalle einzustellen. Bitte reservieren Sie Ihren Stellplatz rechtzeitig, das Platzangebot ist begrenzt und die Halle begehrt.

Egal ob Oldtimer oder ein anderes Heiligsblechle, wir übernehmen für Sie die Abmeldung und Wiederzulassung. Sie sparen anteilig Kfz-Steuern, wenn der genaue Stillegungszeitraum gemeldet wird.

Unfallinstandsetzung

Sie haben eine Autopanne oder einen Unfall? Dann rufen Sie an. 

Egal ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden, wir reparieren Ihr Fahrzeug gerne und übernehmen die Abwicklung mit der Versicherung für Sie. Im Haftpflichtschadenfall arbeiten wir mit unserem langjährigen Partner – der Anwaltskanzlei Canestrini Clark Wiekhorst zusammen. Selbstverständlich halten wir Sie während der Reparatur mit einem unserer Ersatzwagen mobil.

Unfall-Ersatzwagen

Bei allen Reparaturen stellen wir Ihnen gerne unseren Unfall-Ersatzwagen zur Verfügung.

Achsvermessung

Nicht nur im Zusammenhang mit Reparaturen und Unfällen vermessen wir die Achsen Ihres Fahrzeugs. Auch einseitig abgefahrene Reifen können einen Hinweis auf unausgewogene Achsen geben.

Des Weiteren sind wir in der Lage durch modernste Werkstattausrüstung auch Kamera- und Abstandsradarsysteme zu prüfen und einzustellen.

SmartRepair

SmartRepair bezeichnet kleine, handwerklich geschickt ausgeführte Reparaturen, die große Ausgaben für Ersatzteile vermeiden.

Durch besondere Reparaturmaßnahmen können hier hohe Kosten vermieden werden.

Glasreparaturen

Beschädigungen der Frontscheibe durch Steinschlag lassen sich teils im SmartRepair Verfahren beheben. Auch angelaufene Scheinwerfer müssen nicht gleich entsorgt, sondern können aufbereitet werden.

Dellenreparatur

Bei der Beseitigung kleinerer Schäden an Autos fallen mit herkömmlichen Methoden oft unverhältnismäßig hohe Kosten an. Mit den neuen Smartrepair-Systemen lassen sich diese Schönheitsfehler unkompliziert und preiswert beheben.